Wissenswertes zur Bestattung

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Bestattung.

Die Einwohnergemeinde Thun übernimmt die Kosten einer einfachen Bestattung von Verstorbenen, die bei ihrem Hinschied in Thun gesetzlichen Wohnsitz hatten, die jahrelang in Thun niedergelassen waren, dann aber wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder Alters gezwungen wurden, in auswärtigen Spitälern, Heimen oder bei Verwandten zu wohnen, die nach kantonalem Recht in Thun bestattet werden müssen.

Übernommen werden folgende Kosten:

  • Aufbahrung der Leiche
  • Benützung der Abdankungshalle
  • Orgelspiel in Kirche/Kapelle
  • Reihengrabe für Erdbestattung
  • Kremation und Gemeindeurne
  • Urnennischen- oder Urnenreihengrab
  • Beisetzung im Gemeinschaftsgrab
  • Einfacher Grabunterhalt während der Grabesruhe für Verstorbene gemäss Art. 13 Abs. 3, sofern der Nachlass für die Deckung dieser Kosten nicht ausreicht
  • Einfacher Sarg und Einsargung sowie die Überführung der Leiche in den Leichenraum, wenn die verstorbene Person im Sinne von Abs. 1 nachweislich kein Vermögen hinterlässt.

Auszug Bestattungsreglement der Gemeinde Thun (Art. 22, Unentgeltlichkeit)
 

Für die Aschenbeisetzung in ein Gemeinschaftsgrab wird meistens eine Transporturne verwendet. Auf bestimmten Friedhöfen sind laut Friedhofreglement für die Beisetzung in ein Gemeinschaftrasenfeld nur spezielle Bio-Urnen oder Holzurnen zugelassen. Bei Gemeinschaftsgräbern besteht oft die Möglichkeit der Namensnennung. Dabei können der Namenszug und die Jahreszahlen eingraviert werden. Antragsformulare können beim zuständigen Friedhof oder bei uns bezogen werden.

Auf vielen Friedhöfen ist für die Beisetzung in einem Einzel- oder Familiengrab auch ein Grabkreuz vorgeschrieben. Damit wird der Name und die Jahreszahlen der verstorbenen Person beschriftet, bis die Angehörigen nach einigen Monaten einen Grabstein setzen dürfen. Wir bieten Ihnen eine Auswahl an Grabkreuzen. Sie finden diese auch in der Ausstellung in unserem Geschäft.

Der Wunsch nach einem Bestattungsort mit Bezug zur eigenen Person wird regelmässig geäussert und auch ausgeführt. Oft bringen die Angehörigen die Asche an den Ort, wo sich die verstorbene Person gerne aufhielt oder man verstreut die Asche beim geliebten zu Hause um sich auch nach dem Tod nahe zu sein.
(Wir empfehlen Ihnen, die nötigen Abklärungen zu treffen, bevor Sie die Asche einer verstorbenen Person in der Natur beisetzen oder verstreuen.)

So bieten auch Vereine oder Unternehmen solche Bestattungsformen kommerziell an, um eine Bestattung in der Natur durchzuführen.
(Beispiele: Friedwald oder Alp Spielmannda)

Für sehr persönliche Andenken einer verstorbenen Person gibt es weitere Möglichkeiten, als sich eine Haarsträhne in eine Brosche zu fassen. So bietet die Firma Körper & Form das letzte Porträt an, bei dem eine Maske aus Gips bzw. Bronze angefertigt wird oder gar eine Büste erstellt wird. Die Firma Algordanza verarbeitet die Asche zu einem Diamanten. Auch besteht die Möglichkeit, einen Teil der Asche in einer sogenannten Kleinurne aufzubewahren.