Checkliste
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Hier haben wir für Sie die ersten wichtigsten Schritte zusammengestellt, wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert sind und die Sie in die Wege leiten müssen.
Telefonnummer:
24 h-Telefon Bönzli Bestattungen: +41 33 223 24 09
- Beim Todesfall zu Hause rufen Sie umgehend den Hausarzt bzw. Notarzt (144), der Ihnen die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
- Im Spital oder im Heim bietet dessen Leitung den Arzt auf und überreicht Ihnen alle nötigen Papiere.
- ACHTUNG: Bei gewaltsamem Tod (Unfall, Freitod, Tötungsdelikt), bzw. bei dessen Verdacht, muss die Polizei (117) benachrichtigt werden.
- Finden Sie zu sich, besprechen Sie sich mit Ihren Angehörigen und beauftragen Sie den Bestatter, Bönzli Bestattungen,
Tel. 033 223 24 09, Tag & Nacht.
- Organisation der Bestattung unter Rücksprache mit dem Pfarrer (falls erwünscht) und dem Bestattungsamt der Wohngemeinde.
- Nehmen Sie Rücksicht auf Bestattungswünsche des / der Verstorbenen und wählen Sie die Grabart.
- Wo soll die Aufbahrung stattfinden (zu Hause, Krematorium, Friedhof) und wann erfolgt die Fahrt dorthin?
- Erstellen der Drucksachen und der Todesanzeigen sowie Benachrichtigung der Familie, der Trauergäste, des Arbeitgebers, etc.
- Meldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt innert 48 h. Erledigen der Formalitäten beim Bestattungsamt der Wohngemeinde.
- Übergeben Sie ein allfälliges Testament ungeöffnet der Wohngemeinde und informieren Sie Ihren Notar.
- Benachrichtigen Sie den Vermieter, das Geldinstitut (Bank, Post, etc.) die AHV / IV und Pensionskasse. Warten Sie mit Kündigungen zu, bis die Erbschaft geregelt ist.
- Sorgen Sie sich um die Grabgestaltung (Grabstein, Bepflanzung) und fragen Sie nach Offerten.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Trauer auseinander, nehmen Sie auch Hilfe aus Ihrem Umfeld, der Pfarrei, von Selbsthilfegruppen oder Trauerbegleiter/innen an.
Regelung der Erbschaft:
Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten.
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).
Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden.
Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten im Sinne einer «unentgeldlichen Bestattung».
Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedigungen.